YellowTAB meldet Insolvenz an - Zukunft von ZETA ungewiss?
Die in Mannheim ansässige Firma YellowTAB, die sich auf die Weiterentwicklung des alternativen Multimediabetriebsystems BeOS unter dem Markennamen ZETA spezialisiert hat, gab eine Stellungnahme zu den Gerüchten um eine Insolvenz der Firma auf deren Webseite ab:
Die yellowTAB hat bis dato nur einen Investor und den CVO/CEO der yellowTAB GmbH als Hauptinvestoren gehabt. Daneben wurden alle anfallenden Kosten durch Verkäufe aufgefangen. Dies ist nicht alltäglich, denn Softwareentwicklung kostet sehr viel Geld und die meisten Unternehmen werden überwiegend durch Banken oder VCs finanziert. Hat ein Unternehmen nun Zahlungsengpässe und dies über einen Zeitraum von etwa 1-3 Monaten und handelt es sich dabei um eine GmbH, dann kann schnell eine Insolvenz ausgerufen werden. Dies kann durch Dritte geschehen, die berechtigte und titulierte Forderungen haben, durch Krankenkassen, durch Arbeitnehmer, den Geschäftsführer oder die Gesellschafterversammlung.
Eine Insolvenz bedeutet nicht, dass man “Pleite” ist. Vielmehr ist es ein Status der durch einen vom Staat berufenen Insolvenzverwalter die Chance zur Prüfung der Situation gibt. In den nächsten 3 Monaten wird also ein Insolvenzverwalter prüfen und mit Rat und Tat zur Seite stehen. Dieser überprüft ob genügend Masse vorhanden ist um ein sogenanntes Insolvenzverfahren zu eröffnen. Ist genügend Masse vorhanden, so nimmt dieser dann Kontakt zu den Gläubigern auf und versucht einen Weg zu finden die Firma zu entschulden und eine Weiterführung zu gewährleisten.
Hier der Text zum laufenden Verfahren von Insolvenzbekanntmachungen.de:
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen d. Yellow Tab GmbH, Sandhofer Str. 200, 68307 Mannheim, vertr. d. d. GF Bernd Thorsten Korz, ist am 04.04.2006 um 12.00 Uhr, angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Z. vorläufig. Insolvenzverwalt. wird Rechtsanwalt Patric Naumann, N 7, 11, 68161 Mannheim, bestellt. Verfügungen d. Schuldn. über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung d. vorläufig. Insolvenzverwalt. wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). D. Schuld. wird verboten, über ihre Bankkonten ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten d. Schuld. geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf der vorläufigen Insolvenzverwalter über. Den Schuldnern d. Schuldn. (Drittschuldnern) wird verboten, an d. Schuldn. zu zahlen. D. vorläufig. Insolvenzverwalt. wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen d. Schuldn. einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen d. Schuldn. werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Amtsgericht Mannheim, den 04.04.2006
Die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Diese Entwicklung ist sehr schade, da BeOS und ZETA wirklich gute Systeme darstellen. Auch tut es mir für Bernd [Be]rnd Korz leid, sollte er seine Firma wirklich aufgeben müssen.
Jedoch zeigt dieser sich in gewohnter Manier optimistisch und verspricht zumindest eine neue Version von ZETA:
1. Wird es die nächste ZETA 1.2 Version geben?
Die Antwort hier ist recht einfach: Ja! Wir werden wie geplant die Version 1.2 herausgeben.2. Wird sich am Preis was ändern?
Ja. Wir werden den Support voraussichtlich auf 4 Wochen reduzieren und dafür im Gegenzug den Preis auf 89,90 Euro herabsetzen.3. Werde ich immer noch bei meinem Händler ZETA bekommen?
Ja. Unsere Reseller werden derzeit auf die neue Version vorbereitet.4. Werde ich denn auch Support für mein ZETA bekommen?
Ja. Wir werden immer noch den Telefonsupport haben, wie es unsere Kunden gewohnt sind.5. Bekomme ich auch ein Update wie es auf die 1.0 möglich war?
Ja. Wie gehabt wird es wieder ein Update geben. Der Preis wird wie bisher 10 Euro zzgl. Versand betragen.6. Wird denn noch weiter an ZETA entwickelt werden?
Auch diese Frage ist recht schnell und einfach beantwortet: Ja7. Wird es, wie beim Intel extreme Treiber, eine weitere intensivierte Zusammenarbeit mit dem Haiku-Team geben?
Ja. Wir werden besondern im Bereich von Treibern noch enger zusammen arbeiten und weitere Treiber und einigen Applikationen unter der Haiku Lizenz OpenSource stellen.8. Kann ich nach wie vor meine CD auch direkt bei yT bestellen?
Ja. Die Kunden, die lieber direkt bestellen möchten, können auch das weiterhin tun.9. Was wenn die yellowTAB nicht mehr weiterbestehen kann?
Dann wird es definitiv weiterhin ZETA geben und es wird für eine adequate Alternative gesorgt werden.10. Muss ich mein ZETA immer noch aktivieren?
Nein. Um Ihnen ein reibungsloses Anwenden von ZETA zu garantieren, haben wir für die 1.2 die Aktivierung herausgenommen.
Also wenn ihr Lust habt, ein wirklich schnelles und stabiles Betriebssystem euer eigen zu nennen, dann schaut euch ZETA mal genauer an. Und wenn das einer kleinen deutschen Firma auch noch aus der Insolvenz helfen könnte, na dann hat Innovation in Deutschland vielleicht doch noch eine Chance…
Hier kann man ZETA bestellen und hier kann man sich eine kostenlose Live-CD herunterladen, um einen Eindruck des schnellen Systems zu bekommen.
Golem und Heise haben auch berichtet. Weitere siehe Technorati oder Google.



Warum auf Deutsch?
How the f**k are the rest of us meant to understand? Or are these just coded plans for invading Poland again?