Es ist echt zum kotzen! Es vergeht kaum ein Tag, der ohne rechtliche Streitereien endet. Ein aktueller Fall ist edelight, der “Startup-Stern“.
Anfang Dezember hat ein Nutzer von edelight das Produkt „Grill-Insel“ empfohlen. Die Empfehlung referenzierte sich auf eine Seite von Conleys. Conleys selbst gehört zu den bekannteren (und empfehlenswerten) Katalogversendern in Deutschland.
Am 20.12.06 wurden wir dann von einer Anwaltskanzlei aus dem Hamburger-Raum (deren Namen ich jetzt noch nicht nennen möchte) in Namen des Wortmarken Inhabers Ralf Schaffer (der die Wortmarke „Grillinsel“ geschützt hat) abgemahnt.
Dem Fax der Anwaltskanzlei lag neben der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auch die Kostennote i.H.v. 1.843,24 Euro bei. Der Gegenstandswert wurde auf 50.000,- Euro beziffert.
Des weiteren wurde durch edelight eine negative Feststellungsklage eingereicht, die dafür Sorge tragen soll, dass geklärt wird, ob eine solche Abmahnung überhaupt gerechtfertigt ist und im Idealfall ein Zeichen setzen dürfte für ähnliche Fälle:
Wir haben uns dann entschieden eine „negative Feststellungsklage“ einzureichen. Ziel dieser Klage ist es, dass die gegnerischen Ansprüche als nicht gültig eingestuft werden (alle Juristen verzeihen mir an dieser Stelle jegliche falschen Ausdrücke). Im Juristendeutsch heißt negative Feststellungsklage, dass wir Feststellung begehren, dass der geltend gemachte Unterlassungsanspruch (und damit auch die Abmahnung) nicht bestehen.
Gleichzeitig versuchen wir aber auch zu klären, ob wir als Plattform oder gar unsere Nutzer (die die Inhalte einstellen) künftig verantwortet werden können. Wir wollen die Rechtssprechung dazu bewegen, dass bei (nachweislich) unwissenden Verstößen weder die Nutzer noch der Plattformanbieter haftbar gemacht werden kann.
Dazu hat sich auch der Anwalt von edelight, Carsten Ulbricht, auf seinem Blog geäußert:
Ohne Zweifel ist diese Angelegenheit von grosser Bedeutung für alle Geschäftsmodelle aus dem Bereich des “Social Commerce”.
Wie ich es hier schon vorgeschlagen hatte, unterstützen sich edelight und Dealjäger zumindest in dieser Sache und drücken dies auch auf dem Corporate Blog aus:
Wir stehen voll hinter edelight und unterstützen die Jungs, wir stehen in engem Kontakt, tauschen Erfahrungen aus und wollen helfen, die beste Vorgehensweise zu finden. Es darf nicht sein, dass innovative Projekte und junge Start-Ups einfach totgeklagt werden!
Ich hoffe wirklich, dass das mit der negativen Feststellungklage klappt (auch im Sinne der anderen Anbieter, die mit UGC zu tun haben) und freue mich natürlich, dass die Startups hier schon Hand in Hand arbeiten und sich gegenseitig stärken.
Es gibt sogar eine Presseerklärung dazu: Web 2.0 Unternehmen wehren sich mit Klage gegen Abmahnung
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Drücke alle Daumen!
Dieser Ralf Schaffer sollte auch mal eine Abmahnung bekommen – siehe falsches Impressum auf der HP
Ja echt miss dieses ganze Abmahungszeug. Kopf hoch das wird schon.