Facebook verklagt StudiVZ

by Andreas Dittes on 19. Juli 2008 · 5 comments

Nun ist es also soweit: Facebook, das sich selbst dem Vorwurf stellen musste, ein Klon zu sein, klagt nun gegen das StudiVZ. Eigentlich gäbe es dafür keinen Grund, liefe die Markteinführung in Deutschland wie geplant. Da es aber kaum Wachstum in Deutschland gibt, verklagt Facebook nun das StudiVZ:

Die deutsche Studenten-Community StudiVZ bekommt Ärger mit ihrem US-Vorbild Facebook. Das US-Unternehmen hat Klage gegen StudiVZ eingereicht und wirft der Site vor, Facebook kopiert zu haben, meldet die Financial Times.

Da bin ich mal gespannt, wie das ausgeht. Sollte Facebook den Rechtsstreit gewinnen, könnte das eine große Gefahr für die deutsche Startupszene darstellen, da sich extrem viele Startups an erfolgreichen Unternehmen in den USA ‘orientiert’ haben.

Wird spannend… :)

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1 NIls 20. Juli 2008 um 00:18

Glaube kaum, dass das durchgehen wird. Denn SVZ ist seit Jahren da, wo Facebook vor Jahren mal war, und als man wirklich noch (mittels Javascript) die Stylesheets von Facebook ins SVZ einbinden konnte und dann alles blau wurde, da hätte sowas noch gefunzt.

2 Daniel 20. Juli 2008 um 15:59

Es wird durchkommen…selbst die CSS dateien heißen genauso ;)

3 Harald 20. Juli 2008 um 23:37

Das Thema ist is ja ein richtig Gutes!

1) copycat
Hier gibt es sicher persönliche und juristisch fachliche Gesichtspunkte.
Persönlich nerven mich die copycats schon eine ganze Weile, deshalb fände ich den “Streit” gut.
Bzgl. der möglichen Rechtssprechung glaube ich dass amerikanische und deutsche Gerichte, insbesondere im Hinblick auf die “Schöpfungstiefe” (Urherrechte) zu unterschiedlichen Meinungen kommen dürften.

2) allg. wirtschaftliche Interessen
So attraktiv ich Facebook finde, so problematisch dürfte die Tatsache der langfristigen Akzeptanz von studiVZ durch Facebook jetzt problematisch sein. Wie lange kann ein Unternehmen insbesondere zu Beginn “die Nutzung von HTML und CSS code” ohne An- oder Abmahnung nutzen lassen um es dann zu verklagen?

3) besondere wirtschaftliche Interessen
Ob Facebook nun in Deutschland Erfolg hat oder eher nicht ist relativ irrelevant. Aber der Zeitpunkt für einen Rechtsstreit scheint mir gut gewählt. Noch ist studiVZ offenbar nicht profitabel und die juristische Auseinandersetzung (in USA!) kostet sowohl beim Management als auch beim Gesellschafter soviel Energie, dass man es vielleicht doch “günstigst” verkaufen sollte.

3) ganz besondere wirtschaftliche Interessen
Irgendwie versuche ich das gerade gedanklich zu ordnen: Ist das nun Kramer gegen Kramer (in übertragenem Sinne Samwer gegen Samwer) oder nur ein remake des Films “der Clou”?
Irgendwie kassiert hier zumindest eine Partei 2x – und das finde ich super! Das übertrifft ja die 100 Tage alando / eBay Story und all das was danach kam bei Weitem. Die 3 werden mir immer sympathischer – und das ist NICHT ironisch gemeint!

Auf jeden Fall glaube ich verspricht das entweder Viel Spass oder einen schnellen Deal.

4 RA Michael Seidlitz 21. Juli 2008 um 19:25

Zu denken wäre auch an Ansprüche aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz

Siehe z.B.:

LG Köln
Urteil vom 20.07.2007
Az.: 28 0 798/04

“Websiteklau”

Wettbewerbswidrige Übernahme trotz potentiell fehlender Schöpfungshöhe

http://www.aufrecht.de/5323.html

BGH
Urteil vom 11.01.2007
I ZR 198/04

Ansprüche aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz wegen unangemessener Ausnutzung der Wertschätzung eines nachgeahmten Produkts

http://www.iww.de/quellenmaterial/abruf.php3?072297

5 Malte 27. Juli 2008 um 11:58

Herr Dr. Carsten Ulbricht war so frei den Sachverhalt auf seinem Blog ein wenig zu “zerpflücken” http://tinyurl.com/67zwfs
Auf jeden Fall ein sehr lesenswerter Artikel.

Grüße malte

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