“Größtes deutsches Studi-Netzwerk” sorgt wieder für News

by Andreas Dittes on 15. März 2007 · 3 comments

Das größte deutsche Studi-Netzwerk macht neuerdings auch Werbung mit Google:

Größtes, deutsches Studi-Netzwerk!
Wer kennt wen über wen? kostenlos
http://studi-verzeichnis.de

Interessant: Die Domain http://studi-verzeichnis.de gehört zwar dem StudiVZ, jedoch wird sie nicht auf den Webserver des StudiVZ geroutet, sodass alle Werbeklicker auf eine Fehlermeldung surfen.
Ist sowas nicht rausgeschmissenes Geld?

Apropos rausgeschmissen: Veröffentlicht wurde nun endlich der Verhaltenskodex des StudiVZ.
Änderungen gibt es auch im personellen Bereich zu vermelden:

Ehssan Dariani, Gründer und Geschäftsführer des Studenten-Netzwerks studiVZ, zieht sich aus dem operativen Geschäft zurück und wechselt in den Aufsichtsrat. “Ich sehe studiVZ auf einem hervorragenden Weg. Deshalb freue ich mich, dass ich nun neue Projekte in Angriff nehmen kann, die ich mit Ruhe und Konzentration vorbereiten möchte”, so Ehssan Dariani.
[...]
Seine Aufgaben in der Geschäftsführung werden von denMitgründern und Kollegen Dennis Bemmann und Michael Brehm mit übernommen.

Der oft kritisierte Mitgründer des social Networks mit etwa 1,8 Mio Mitgliedern wird sich demnach aber auch nicht einfach auf die faule Haut legen, sondern weitere Projekte als Berater, Business-Angel oder vielleicht sogar auch Gründer unterstützen.

Deshalb freue ich mich, dass ich nun neue Projekte in Angriff nehmen kann, die ich mit Ruhe und Konzentration vorbereiten möchte”, so Ehssan Dariani.

Gerade lese ich noch die Meldung von Golem über die neuen AGB’s beim StudiVZ:

Nutzer sollen bei Fehlverhalten mit hohen Vertragsstrafen belastet werden

Die Betreiber der Studenten-Community studiVZ haben den Nutzern neue allgemeine Geschäftsbedingungen geschickt. Daraus geht hervor, dass künftig bei fast jedem Fehlverhalten Vertragsstrafen fällig werden, in manchen Fällen ist auch ein Schweigegelübde abzulegen und eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben.

Ein “elektronischer Angriff” auf das Netzwerk wird mit mindestens 6000€ Strafe erwiedert und auch sonst läßt man nicht viel Spielraum für Interpretationen:

8.2 Vertragsstrafenregelung: Verstößt ein Nutzer gegen eine oder mehrere Bestimmungen der Ziffern 2.1 bis 2.4 und/oder Ziffer 7., ist der Nutzer verpflichtet, eine vom Betreiber nach billigem Ermessen festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe auf erstes Anfordern an den Betreiber zu zahlen. Ferner ist der Nutzer in einem solchen Fall verpflichtet, unverzüglich nach Aufforderung durch den Betreiber eine nach juristischen Standards übliche vertragsstrafenbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben.

{ 3 comments… read them below or add one }

1 Kasi-Blog 15. März 2007 um 18:21

Die machen ja sogar Werbung bei Dir!

2 Andreas Dittes 15. März 2007 um 22:50

lol, das is ein screenshot! :P
ich hab keine google-ads bei mir…

3 kanzlerschroeder.de 19. April 2007 um 10:24

Um ein Fernsehbild > kanzlerschroeder.de in Montabaur verstaatlichen zu können, berief sich das Bundespresseamt der Bundesregierung in Berlin auf das Persönlichkeitsrecht eines Kanzlers in Hannover. Da sich dieses imaginäre Recht des Bundespresseamts nicht durchsetzen liess, protokollierte das Landgericht Berlin einen Austausch guter Absichten gemäss Art. 11 Charta der Grundrechten.

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